Steuern, Gebühren & Ortsrecht

Die Gemeinden sind die wichtigste Grundlage und Glieder des demokratischen Staates. Sie garantieren und praktizieren eine bürgerschaftliche und volksnahe Verwaltung in überschaubarem Rahmen.

Hundesteuer

Die Gemeinde Obersulm erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Obersulm vom 13. Dezember 2022.

Anzeigepflicht für Hundehaltungen

Die Gemeinde Obersulm erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Obersulm vom 13. Dezember 2022.

Der Steuer unterliegt das Halten von über drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden über drei Monate alten Hund 120,- €. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,- €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. Für Kampfhunde beträgt der Steuersatz 600,- €.

Bei Fragen zu sogenannten "Kampfhunden" wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Obersulm, Zimmer 12, Telefon: 07130/28130.

Endet die Hundehaltung, so ist dies der Gemeinde ebenfalls anzuzeigen.

Die Anzeigen über das Halten von Hunden nimmt das Steueramt der Gemeinde Obersulm entgegen.

Hundesteuermarken

Für jede angezeigte Hundehaltung wird von der Gemeinde eine Hundesteuermarke ausgegeben. In der Regel werden diese Marken ca. 2 bis 3 Wochen nach der Anzeige zusammen mit dem Hundesteuerbescheid an den Hundehalter verschickt.

Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen Hundesteuermarke versehen.

Die Marken gelten 2 Kalenderjahre. Nach Ablauf dieser Zeit werden mit den Hundesteuerbescheiden neue Marken ausgegeben.

Bei Verlust einer Marke wird dem Halter des Hundes eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Endet die Hundehaltung, so ist die Marke mit der Anzeige zurückzugeben.

Kindergarten

Elternbeiträge für das laufende Kindergartenjahr für:

  • Regelöffnungszeiten
  • verlängerte Öffnungszeiten
  • Zuschläge für die Ganztagsbetreuung
  • Kinderkrippe

Wasser & Abwasser

Die Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betragen:

GebührenEinheit20242025
Wasserje m³ zzgl. 7% MwSt.3,30 €3,50 €
Schmutzwasserje m³1,92 €2,20 €
Niederschlagswasserje m² versiegelte Fläche0,49 €0,55 €

Wasserentnahmestelle

Alle landwirtschaftlichen Grundstücks-Eigentümer / -Pächter der Gemeinde haben nun die Möglichkeit, per Antrag im Steueramt der Gemeinde, Zimmer 7 bei Frau Olga Gisi einen Chip zur Wasserentnahme durch eine jährliche Gebühr von 50 € abzuholen. Betrachtet werden dabei folgende Entnahmestellen in der Gemeinde:

  • Willsbach, Kreuzweg/Mühlrainstraße, Tiefbrunnen Mühlwiesen
  • Willsbach, Eichbrunnen, Quellfassung Eichbrunnen
  • Eschenau, Wieslensdorfer Straße, Quellfassung Brunnenstube beim HRB Michelbach
  • Weiler, Reisacher Straße, Quellfassung Schlierbach
  • Eichelberg, Hofsteige, Quellfassung Hofsteige