Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Obersulm

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße. Die bedeutendste Belastungsquelle hierbei ist der Straßenverkehrslärm.

Europäische Union (EU)

Auf diese Entwicklung hat die Europäische Union reagiert und ein rechtliches Instrument zur Bekämpfung des Lärms geschaffen. Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („EU-Umgebungslärmrichtlinie“) verpflichtet die Kommunen europaweit, sogenannte Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Ziel soll sein, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten, erheblichen Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch koordinierte Maßnahmen zu mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren. Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie auf nationaler Ebene stellen § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) dar. In Baden-Württemberg wurde die Lärmkartierung aller Straßen- und Schienenstrecken durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) durchgeführt.

Die Lärmaktionsplanung auf Grundlage dieser Kartierungen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommunen. Die Gemeinde Obersulm hat im Jahr 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2021 und 2024 überprüft und fortgeschrieben wurde.

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach.

Die letzte Überprüfung basiert vor allem auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 4 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr).

Weitere Informationen:

 

Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2016