Whistleblowing — Hinweisgeberschutz

Beschäftigte in Behörden aber auch Bürger, Lieferanten und andere Geschäftspartner nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. So auch in der Gemeinde Obersulm.

Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) sowie zur Umsetzung der so genannten EU-Whistleblower-Richtlinie soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen der öffentlichen Verwaltung, die unter anderen zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden.

Auch wir als Gemeinde Obersulm haben dieses Gesetz ernst genommen und unsere Prozesse so angepasst, dass Du als Beschäftigte(r), aber auch unsere Geschäftspartner Hinweise zu Missständen geben können und dabei maximal geschützt werden.

Dafür haben wir gemeinsam mit einem externen Dienstleister, nämlich der „ansprechBAR“, eine interne Meldestelle für Hinweise aufgebaut, die für Dich Anonymität beim Hinweisgeben wahrt und sogar noch Spaß macht. Du kannst Hinweise postalisch oder online zu den folgenden Themen abgeben:

  • Korruption oder Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung, Betrug
  • Geldwäsche oder illegale Zahlungen
  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
  • Verstöße gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
  • Verstöße gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Sonstige straf- oder bußgeldbewährte Verstöße

… aber auch folgendes:

  • Ideen zur Verbesserung von Abläufen und/oder Produkten
  • Innovationsideen
  • Ideen zur Fehlerkultur
  • Ideen zur Mitarbeiterloyalität und -zufriedenheit
  • Ideen zu Einsparpotenzialen, CO2 Einsparung, Müllvermeidung, Energieeinsparung
  • Ideen zu Digitalisierungspotenzialen
  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz, Work-Life-Balance

Weiter unten findest Du nicht nur die gemeinsame Datenschutzerklärung zwischen uns und der „ansprechBAR“, sondern auch ein Formular für die postalische Einreichung von Hinweisen sowie die Erläuterung der Vorgehensweise, um einen Hinweis abzugeben.

Bitte nutze diese Möglichkeit, damit wir gemeinsam immer besser werden.

Datenschutz und weitere Informationen

Name und die Kontaktdaten der verantwortlichen Person

Gemeinde Obersulm
Bernhardstraße 1
74182 Obersulm (Deutschland)
Telefon: 07130/28-0
Telefax: 07130/28-199
E-Mail: gemeinde@obersulm.de
Internet: https://www.obersulm.de

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Dr. Julia Dubowy, E-Mail: datenschutz@obersulm.de

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Deine Daten werden auf Basis des Art. 6, Abs. 1, lit. b und c DSGVO, nämlich einer gesetzlichen Vorgabe, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergibt, und auf Basis eines zustande kommenden Vertrags, der mit Ausfüllen des Formulars an der „ansprechBAR“ entsteht, verarbeitet.

Empfänger Deiner Daten

Wie bereits erwähnt, hat Deine Organisation die Meldestelle aus Anonymitätsgründen und zum Schutz für Dich an die Firma IMPAKT GmbH aus Bensheim ausgelagert.

Du kannst Deine Hinweise über zwei Wege dort einreichen:

  1. Über die in der Kommunikation verschlüsselte Plattform, die Du über den entsprechenden Link erreichst.
  2. Postalisch an folgende Adresse:
    IMPAKT GmbH
    „ansprechBAR“
    Schwanheimer Str. 157
    64625 Bensheim

Deine Daten werden dort höchst vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Deine Organisation erhält von der „ansprechBAR“ lediglich Maßnahmenvorschläge auf Basis Deines Hinweises, aber nie Deinen Namen oder Deine Kontaktdaten. Deine Daten werden nur auf Servern innerhalb der EU gespeichert, damit auch nicht in Drittländer außerhalb der EU weitergegeben und nach 24 Monaten gelöscht, es sei denn, sie sind noch zur Aufklärung von Straftaten vorzuhalten.

Mit der „ansprechBAR“ wurde ein so genannter Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbart, in dem alle datenschutzrechtlich relevanten Schutzmaßnahmen festgehalten sind.

Deine Betroffenenrechte

Hinsichtlich der Dich betreffenden personenbezogenen Daten hast du folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über Deine gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung, wenn die Dich betreffenden gespeicherten Daten fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder Du eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen hast (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18, Abs. 1, lit. a bis d DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO)
  • t auf Übertragung der von Dir bereitgestellten, Dich betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7, Abs. 3, lit. c DSGVO) und
  • Soweit die Verarbeitung auf die Interessenabwägung gestützt wird, kannst Du Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO)

Widerruf und Widerspruch können an datenschutz@ansprechbar.io gerichtet werden.

Außerdem hast Du das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO im Falle von Verstößen gegen die DSGVO. Eine solche Beschwerde ist in unserem Fall an die folgende Behörde zu richten:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 6155410
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

So kannst Du eine Meldung über die Gemeinde Obersulm abgeben

Klicke auf folgenden Link, um zur ansprechBAR zu gelangen. Du bleibst gegenüber der Gemeinde Obersulm immer anonym und bist nur mit den „Barkeepern“ der „ansprechBAR“ im Kontakt.

Meldung über die Gemeinde Obersulm


Solltest Du Deine Meldung gerne postalisch abgeben wollen, dann nutze das nachstehende Formular und versende es an die folgende Adresse:

IMPAKT GmbH
„ansprechBAR“
Schwanheimer Str. 157
64625 Bensheim