Förderung von Streuobstwiesen
Die Gemeinde Obersulm fördert die Neupflanzung von Hochstamm-Obstbäumen durch Gewährung eines Zuschusses von 50 % der Baumkosten. Die Erhaltung und Schaffung von Streuobstwiesen ist ein wesentlicher Beitrag zum praktischen Naturschutz.
Leisten auch Sie einen Beitrag zum Umweltschutz und legen neue Streuobstwiesen an oder pflanzen einzelne Obstbäume nach. Bester Pflanztermin ist im Winterhalbjahr nach dem Laubfall und vor dem Blattaustrieb, jedoch nicht bei Frost. Die Auswahl der richtigen Sorte ist oft schwierig. Setzen Sie sich für solche Fragen mit dem Landschaftserhaltungsverband e.V. beim Landratsamt Heilbronn oder einer Baumschule in Verbindung.
Anträge auf Zuschuss für den Kauf von Obstbaum- Hochstämmen, können Sie bei Frau Kolbus stellen.
Frau Jenny Saurer
Vorzimmer, Sekretariat
Telefon: 07130/28-122
Telefax: 07130/28-129
E-Mail: Jenny.Saurer@obersulm.de
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