Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Vergabe der Straßennamen und Hausnummern
Die Straßennamen werden in der Regel schon bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden bestimmt.
Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen.
Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen erleichtern, zum Beispiel für Rettung, Polizei und Feuerwehr.
Hinweis: Die Gemeinden führen zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen einen Hausnummernplan.
Falls Sie einen Vorschlag für einen neuen Straßennamen haben, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung einreichen. Die Vorschläge werden in der Regel erst einmal gesammelt und zu gegebener Zeit wieder aufgegriffen.
Städte und Gemeinden können eine eigene Satzung verabschieden, in der die Kriterien zur Vergabe von Straßennamen festgehalten werden.
Oft werden Straßen nach berühmten Persönlichkeiten oder historischen Begebenheiten benannt.
Für Stadt- oder Ortsviertel werden häufig Namen nach bestimmten Gruppen vergeben (zum Beispiel nach Dichtern aus verschiedenen Epochen, Städte- oder Tiernamen).
Hinweis: Eine Straße wird nur in Ausnahmefällen umbenannt. Historische Straßenbezeichnungen, die schon seit langer Zeit gebräuchlich sind, werden in der Regel nicht geändert.
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