Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben

Was sind Lebenslagen?

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie GeburtHeirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,

  • welche Rechte und Pflichten Sie haben,
  • welche Behördengänge zu erledigen sind,
  • welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
  • welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
  • welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).

Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie

Wenn sich nach Einschätzung des Jugendamts die Bedingungen in der Herkunftsfamilie in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum nicht nachhaltig verbessern, wird das Kind auf Dauer in seiner Pflegefamilie bleiben. Falls die leiblichen Eltern damit nicht einverstanden sind, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen.

Das Kriterium "längerer Zeitraum" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und lässt sich daher nicht auf jede Familie gleich anwenden. Die Einschätzung richtet sich nach den besonderen Umständen und dem Alter des Kindes. Berücksichtigt wird, ob das Kind schon Bindungen zu den Pflegeeltern aufgebaut hat und eine Trennung von diesen Hauptbezugspersonen das Kind gefährden oder ihm schaden könnte. Für ältere Kinder wird in der Regel ein Aufenthalt von zwei Jahren in der Pflegefamilie als längerer Zeitraum angenommen.

Als Pflegeltern haben Sie das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen. Das Gericht klärt auf der Grundlage der folgenden Fragen die Entscheidung für oder gegen einen Verbleib:

  • Sind die leiblichen Eltern fähig, ihr Kind zu erziehen?
  • Wird das Wohl des Kindes gefährdet, wenn es von seiner Pflegefamilie getrennt wird?

Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach das Pflegekind bis zur endgültigen Entscheidung bei der Pflegefamilie bleibt.

Das Gericht hört in der Regel die Kindeseltern, die Pflegepersonen, das Jugendamt und das Kind selbst an. Dem Kind wird in der Regel ein Verfahrensbeistand bestellt.


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