Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Privatperson als Vormund
Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.
Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.
Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:
- die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder
- die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder)
- Alter (über 60 Jahre)
- Krankheit oder Gebrechen
- Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen,
wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt
Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.
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