Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben

Was sind Lebenslagen?

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie GeburtHeirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,

  • welche Rechte und Pflichten Sie haben,
  • welche Behördengänge zu erledigen sind,
  • welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
  • welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
  • welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).

Pferdehaltung

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Haltung von Tieren ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrer Art entsprechen muss.
Für Pferde bedeutet das:

  • täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit, denn Pferde sind sehr bewegungsaktive Tiere
  • ausreichende Anregungen in Form von Umweltreizen
  • Sozialkontakte mit anderen Pferden, denn Pferde sind Herdentiere

Die naturähnlichste Form der Unterbringung von Pferden ist die Haltung in einer Gruppe, bei der die Tiere ständig Zugang zu einem Auslauf, aber auch zu einem Stall (Laufstall, Sonderform: Bewegungsstall) oder Unterstand (mit geeigneter Ausstattung, zum Beispiel einem ausreichend großen, eingestreuten Liegebereich und abgetrennten Fressplätzen) haben.

Auch die Haltung in Einzelboxen, am besten in Außenboxen mit einem Paddock, ist zulässig, wenn das Pferd genügend Bewegung erhält und ausreichender Kontakt zu anderen Pferden sichergestellt ist.
Pferde brauchen Frischluft und Licht. Deshalb ist die Haltung in Innenboxen ungünstig.

Zusätzlich zu der üblichen Bewegung, zum Beispiel während der sportlichen Nutzung, sollten Pferde auch regelmäßig die Möglichkeit zur freien Bewegung und zum Weiden haben, am besten in einer festen Gruppe.

Achtung: Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in Ständern ist nicht tiergerecht. Seit Oktober 2005 ist diese Form der Unterbringung deshalb in Baden-Württemberg verboten.


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