Lebenslagen
Informationen für zentrale Ereignisse und Themenbereiche im Leben

Was sind Lebenslagen?

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie GeburtHeirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,

  • welche Rechte und Pflichten Sie haben,
  • welche Behördengänge zu erledigen sind,
  • welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
  • welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
  • welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).

Nebenkosten

Zu der vom Vermieter verlangten Nettomiete für die Überlassung der Wohnung kommen in der Regel weitere Abgaben in Form von Neben- bzw. Betriebskosten. Dazu zählen beispielsweise Kosten für:

  • Kalt- und Warmwasser
  • Heizung
  • Strom
  • Müllabfuhr
  • Abwasser

Außerdem können gegebenenfalls folgende Kosten entstehen:

  • Kosten für Hausreinigung, Hauswart, Schornsteinfeger, Fahrstuhl, Gartenpflege
  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Kabelanschluss
  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen

Diese Nebenkosten sind unterschiedlich hoch, je nachdem,

  • wie viele Personen in der Wohnung leben (wirkt sich vor allem auf Wasser- und Stromverbrauch aus),
  • wie viele Räume es gibt und welche davon benutzt werden (wirkt sich vor allem auf den Wärmeverbrauch aus),
  • wie die Wohnung beschaffen oder ausgestattet ist (eine bessere Isolierung bewirkt niedrigere Heizkosten) und
  • welche zusätzlichen Aufwendungen bezahlt werden müssen (z.B. wenn ein Aufzug oder ein Garten vorhanden ist).

Für die Nebenkosten werden in der Regel monatliche Vorauszahlungen verlangt, die auf einer Schätzung des Verbrauchs beruhen. Nach Ablauf eines Jahres wird dann auf Grundlage des konkreten Verbrauchs abgerechnet. Es kann sein, dass Sie Geld erstattet bekommen, aber auch, dass Sie nachzahlen müssen, wenn Sie beispielsweise viel Wasser verbraucht haben. Es empfiehlt sich daher, in regelmäßigen Abständen die Zählerwerte zu vergleichen und die Vorauszahlungen gegebenenfalls anzupassen. Betriebskosten, die nicht vom Verbrauch abhängen, werden meist nach dem Anteil der Wohnfläche bemessen.

Die Abrechnung der Betriebskosten muss innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Sind Sie mit der Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden, müssen Sie dies dem Vermieter beziehungsweise der Vermieterin innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung mitteilen.

Achtung: Nicht alle Kosten einer Wohnung oder eines Hauses dürfen den Mietern in Rechnung gestellt werden. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall genau, welche Nebenkosten umlegbar sind und welche nicht.


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