Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Lebensmittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo-BW"
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des Produktes und des verantwortlichen Unternehmers informieren bezüglich:
- Überschreitungen gesetzlich festgelegter Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen und
- das Vorhandensein eines nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs oder
- unter bestimmten Voraussetzungen alle sonstigen gravierenden Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen.
Der Verdacht eines Verstoßes muss auf Grund von Tatsachen hinreichend begründet sein.
- Untersuchungsergebnisse müssen durch eine zweite Untersuchung abgesichert sein.
Die amtlichen Lebensmitteluntersuchungslaboratorien des Landes sind entsprechend geprüft und akkreditiert. Sie erfüllen mit ihrer bestehenden Untersuchungspraxis die genannten Anforderungen. - Sonstige Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, müssen
- in erheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und
- es muss ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten sein.
Die zuständige Behörde, die die zu veröffentlichenden Ergebnisse feststellt:
- die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde im jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreis, das ist das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung.
Wenn bei Kontrollen und Probenahmen Ergebnisse festgestellt werden, die die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllen, müssen die Betroffenen angehört werden. Nach Abschluss dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahrens werden die Daten veröffentlicht.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ein landesweit einheitliches Informationsportal eingerichtet. Dort können Sie alle von Behörden des Landes Baden-Württemberg veröffentlichten Kontrollergebnisse gebündelt finden und abrufen.
Die Daten werden nach Ablauf eines halben Jahres nach Veröffentlichung der Information gelöscht.
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