Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Auf dem Etikett (oder an anderer Stelle der Verpackung) von Lebensmitteln finden Sie vorgeschriebene und auch freiwillige Angaben zu Zutaten und Eigenschaften.
Alle Angaben müssen wahr und eindeutig sein, damit Verbraucher weder gesundheitlich noch finanziell geschädigt werden können.
Hinweis: Für vorverpackte Lebensmittel gibt es eine Reihe von Mindestangaben. Sie sind europaweit einheitlich vorgeschrieben.
Viele Lebensmittel enthalten eine Reihe von Zusatzstoffen (z.B. Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel), die mit der EU-einheitlichen E-Nummer angegeben werden.
Sie sind auch als E-Stoffe bekannt.
Was hinter den E-Nummern steckt, erfahren Sie im Kapitel "Lebensmittelzusatzstoffe".
Zur Vermeidung von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten sind bestimmte Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, hervorgehoben anzugeben.
Ein für viele Verbraucher heikles Thema sind gentechnisch veränderte Lebensmittel. Hier gelten besonders strenge Kennzeichnungspflichten.
Wenn Sie bewusst Lebensmittel von geprüfter Qualität, Bio-Lebensmittel oder gentechnikfreie Produkte kaufen möchten, können Sie sich an einer Reihe von Gütesiegeln und Qualitätszeichen (z.B. Bio-Siegel, Qualitätszeichen Baden-Württemberg) orientieren.
Produzenten, die das Qualitätszeichen Baden-Württemberg führen möchten, erfahren in der Leistungsbeschreibung "Qualitätszeichen Baden-Württemberg beantragen" die nötigen Einzelheiten.
Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel gibt es Vorschriften, zum Beispiel was angegeben werden muss:
- auf dem Schild an der Ware auf dem Gemüsemarkt,
- beim Bäcker und Metzger,
- an der Käse- oder Bonbontheke sowie
- auf der Speisekarte in der Kantine oder im Restaurant.
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