Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Heimtiereinreise aus gelisteten Drittländern
Gelistete Drittländer sind Länder, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist.
Für den Großteil der EU-Staaten gelten bei Wiedereinreise aus einem gelisteten Drittland die gleichen Bedingungen wie für die Einreise aus einem anderen EU-Staat:
- maximal 5 Heimtiere pro Person
- Heimtierausweis bei Wiedereinreise, sonst Tiergesundheitsbescheinigung
- Kennzeichnung (Mikrochip, seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Heimtiere verpflichtend)
- gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt, Mindestalter der Tiere bei Impfung 12 Wochen)
- schriftliche Erklärung, dass die Verbringung nicht dem Verkauf oder der Abgabe des Tieres dienen soll
- beim Zwischenstopp in nicht gelisteten Drittländern zusätzlich eine Selbsterklärung der begleitenden Person, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Transportmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat
- für Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich: zusätzlich Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus multiloccularis)
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