Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Ende der Vormundschaft
Eine Vormundschaft endet außer bei verschollenen Mündeln mit dem Wegfall ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes, beispielsweise durch
- Adoption des Mündels,
- die Wiedererlangung der elterlichen Sorge durch einen Elternteil (z.B. wenn sich die Mutter des Findelkindes meldet),
- den 18. Geburtstag des Mündels (Volljährigkeit),
- den Tod des Mündels.
Hinweis: Der Beschluss des Familiengerichtes über das Ende der Vormundschaft hat dann nur deklaratorischen Charakter.
Ende des Amtes eines einzelnen Vormundes
Das Amt eines Vormundes kann vorzeitig beendet werden, beispielsweise wenn
- statt des Jugendamtes eine geeignete Person gefunden wurde (dieses wird jährlich neu geprüft),
- ein Vormund wegen Vernachlässigung seiner Pflichten entlassen wird,
- ein Antrag des Vormundes zur Befreiung von seinen Aufgaben aus wichtigem Grund gestellt wird (z.B. wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit),
- der Tod des Vormundes eintritt.
Endet das Amt eines Vormundes vor dem Ende der Vormundschaft, wird ein neuer Vormund durch das Familiengericht ausgesucht. Der bisherige Vormund gibt das verwaltete Vermögen heraus und legt Rechenschaft über die Verwaltung ab.
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