Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Einzelunternehmen
Eröffnen Sie alleine ein Unternehmen, sind Sie automatisch Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer.
Kleingewerbebetriebe müssen nicht ins Handelsregister eingetragen sein. Es reicht die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Gemeinde. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Rechtlich ist das Einzelunternehmen in §§ 1 - 104 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Sie können sich auch ins Handelsregister als "eingetragener Kaufmann (e.K.)" eintragen lassen. Das kann aus Gründen der Außenwirkung sinnvoll sein. Damit gelten Sie als Vollkaufmann und sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Hinweis: Die doppelte Buchführung ist vorgeschrieben, wenn Sie mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Jahr machen oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr vorweisen. Einzelkaufleute mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro pro Geschäftsjahr sind von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Hier reicht eine einfache Buchführung.
Liegt ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe vor, sind Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
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