Was sind Lebenslagen?
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass. Sie werden darüber informiert,
- welche Rechte und Pflichten Sie haben,
- welche Behördengänge zu erledigen sind,
- welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten (zum Beispiel Unterrichtung der Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen über einen Umzug),
- welche auch finanziellen Hilfen bestehen,
- welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.
Es werden Tipps angeboten und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist).
Bestellung eines Vormunds durch das Gericht
Das Gericht wird von Amts wegen aktiv, sobald Anlass besteht, die Bestellung eines Vormunds zu prüfen.
Dies gilt vor allem, wenn bekannt ist, dass ein minderjähriges Kind nicht unter elterlicher Sorge steht oder - im Falle eines noch ungeborenen Kindes - stehen wird.
Bei der Auswahl und der Bestellung eines Vormundes achtet das Gericht stets auf das Wohl des minderjährigen Kindes.
Wenn ein Testament oder ein Erbvertrag der verstorbenen Eltern vorhanden ist und darin eine Person oder ein Verein als Vormund benannt wurde, hat das Familiengericht grundsätzlich die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen.
Sollten die Sorgeberechtigten verschiedene Vorschläge für einen Vormund hinterlassen haben, richtet sich das Familiengericht nach den Wünschen des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Ist kein Vormund in der letztwilligen Verfügung der Sorgeberechtigten benannt oder kann die benannte Person die Vormundschaft nicht übernehmen, wählt das Gericht einen geeigneten Vormund aus.
Unter mehreren geeigneten Personen wird der zukünftige Vormund insbesondere nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Wille des Mündels
- familiäre Beziehungen des Mündels
- persönliche Bindungen des Mündels
- Religion und kultureller Hintergrund des Mündels
- wirklicher oder mutmaßlicher Wille der Eltern
- Lebensumstände des Mündels
Im Verfahren zur Bestellung des Vormundes werden die Verwandten, grundsätzlich der Mündel und das Jugendamt angehört.
Ist eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, kann auch ein Verein oder das Jugendamt zum Vormund bestellt werden.
Nach Möglichkeit erhalten Geschwister den gleichen Vormund.
Ein Ehepaar kann gemeinschaftlich zu Vormündern bestellt werden. Das nennt man "Mitvormundschaft".
Der Mitvormund hat gegenüber dem Mündel die gleichen Rechte und Pflichten wie der andere Vormund.
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