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Weiterer Schritt zur Digitalisierung: Gang zur KFZ-Zulassungsbehörde ab 1. September nur noch in wenigen Fällen nötig

Ab dem 1. September 2023 ist für die meisten Vorgänge rund um die KFZ-Zulassung kein
Besuch bei der Zulassungsbehörde mehr nötig. Das bisher beim Landratsamt
Heilbronn – als erste Behörde bundesweit – vorhandene Angebot digitaler KFZZulassungen
wird dann nochmals deutlich verbessert.

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, sind ab Freitag
beispielsweise
• Abmeldungen
• Ummeldungen und
• Neuzulassungen
komplett online möglich, ohne dass ein Besuch bei der Zulassungsbehörde
erforderlich ist. Am Ende des online-Prozesses wird ein vorläufiger
Zulassungsbescheid zum Download bereit gestellt, der zehn Tage lang gültig ist
und zum Fahren mit ungestempelten Kennzeichen ermächtigt. Innerhalb dieser
zehn Tage schickt die Zulassungsbehörde dann die bereits bekannten
Fahrzeugpapiere sowie die Plaketten für die Kennzeichenschilder zu.
Ab 1. September können online zugelassene Fahrzeuge damit sofort nach
Beendigung des online-Vorgangs auch im Straßenverkehr genutzt werden.
Voraussetzung für das sofortige Losfahren ist lediglich das Vorhandensein von
ungestempelten Kennzeichenschildern (z.B. bei Kennzeichenmitnahme oder bei
Wiederzulassungen vom bisherigen Fahrzeug oder aber bei Wunschkennzeichen).

Auch die Identifizierungsmöglichkeiten werden erweitert; beispielsweise durch
Nutzung des ELSTER-Zertifikats, das viele bereits von der Grundsteuererklärung
oder der Einkommenssteuer kennen. Für eine reine Abmeldung eines Fahrzeugs ist
ab dem 1. September sogar gar keine Identifizierung mehr notwendig.
Die online-Zulassung ist darüber hinaus auch finanziell attraktiv: Der Bund hat die
zu Grunde liegenden Gebührenregelungen angepasst. Wer das
Zulassungsverfahren online abwickelt, zahlt bis zu 50% weniger Gebühren, als bei
Verfahren vor Ort bei der Zulassungsbehörde.
Die online-Dienste können mit den meisten modernen Smartphones oder Tablets
und der installierten „AusweisApp2“ der Bundesdruckerei genutzt werden. Am Beginn
des Vorgang steht eine einmalige, aus nur vier Schritten bestehende, Registrierung
bei der „BundID“. Diese kann danach auch für viele weitere online-Dienstleistungen
des Bundes und der Länder als Benutzerkonto genutzt werden. Die anfallenden
Gebühren werden über PayPal, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte ebenfalls
online abgebucht. 

Nähere Infos auch unter https://www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste.810.htm


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