Newsletter
Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.
Am kommenden Sonntag, 09. Juni 2024, finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, des Kreistags und der Gemeinde- und Ortschaftsräte statt.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und beteiligen Sie sich an diesen Wahlen. Das baden-württembergische Wahlrecht gibt den Wählerinnen und Wählern große Gestaltungsmöglichkeiten. Ihre Wahlbeteiligung spiegelt Ihr Interesse an der Weiterentwicklung Obersulms wider. Zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Wahl, dass Sie die Politik in unserer Gemeinde und in unserem Landkreis – aber auch in Europa – aktiv mitgestalten wollen. Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese auch nutzen.
Die Wahllokale sind von 8-18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass, sowie die vorab zugesandten Stimmzettel für die Kommunalwahl mit.
Folgende barrierefreie Urnen-Wahllokale sind für Sie in Obersulm eingerichtet:
• Wahllokal 001-02: Affaltrach, Multifunktionsgebäude, Poststraße 25
• Wahllokal 001-03: Affaltrach, Rathaus, Bernhardstraße 1
• Wahllokal 002-02: Willsbach, Hofwiesenhalle, Brückenstraße 15
• Wahllokal 002-03: Willsbach, Karoline-Schnitzler-Kindergarten, Breitäcker 40
• Wahllokal 003-02: Eschenau, Gemeindehalle, Eschenauer Berg 2
• Wahllokal 004-01: Sülzbach, Gemeindehalle, Weinbergstraße 2
• Wahllokal 006-01: Eichelberg, Kelter, Kelterstraße 29.
Am Freitag vor der Wahl, 07.06.2024, werden zusätzlich nachmittags von 14-18 Uhr im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, Briefwahlunterlagen ausgestellt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 08.06.2024), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wahlscheine dieser Art können Sie am Samstag, 08.06.2024, von 11-12 Uhr im BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm bean-tragen. Sollten Sie am Wahltag wegen plötzlicher Krankheit verhindert sein, so erhalten Sie oder ein Beauftragter – gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag Briefwahlunterlagen im Rathaus in Obersulm.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Briefwähler werden gebeten dafür zu sorgen, dass die roten (Europawahlen) / gelben (Kommunalwahlen) Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm eingehen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Europawahl findet ab 18 Uhr in den Wahllokalen statt. Im Anschluss daran (Kreistagswahl), sowie am Montag, 10.06.2024 (Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl), werden im Rathaus Obersulm die Ergebnisse der Kommunalwahlen ermittelt. Die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse ist öffentlich.
Die Wahlergebnisse können in Echtzeit unter www.obersulm.de abgerufen werden.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zu den
EUROPA- UND KOMMUNALWAHLEN
am Sonntag, 09. Juni 2024, von 8 Uhr bis 18 Uhr.