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Im ersten Halbjahr 2018 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 zu wählen. Schöffen nehmen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil.
Gesucht werden in der Gemeinde Obersulm insgesamt elf Frauen und Männer, die für dieses Amt geeignet sind. Soweit das Gesetz nicht Ausnahmen bestimmt, üben Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Richter aus.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monate verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Auch Schöffen, die bereits zwei Wahlzeiten hintereinander den Dienst geleistet haben, sollen nicht erneut zu Schöffen gewählt werden. Auf die Bestimmun-gen der §§ 31 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), bzw. § 44 a des Deutschen Richtergesetzes wird verwiesen. Weitere Informationen können der Web-Seite des Justizministeriums Baden-Württemberg (www.justiz.baden-württemberg.de sowie der Seite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (www.schoeffen.de) entnommen werden.
Interessenten/innen für das Amt eines Schöffen können sich auch für weitere Informationen oder für eine Selbstbewerbung gerne mit dem Hauptamt, Herrn Dicht, Tel. 07130/28110, in Verbindung setzen. Die Selbstbewerbung muss bis zum 13. April 2018 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen. Die Vorschlagsliste wird durch den Gemeinderat im Mai in öffentlicher Sitzung aufgestellt und an das Landgericht Heilbronn weitergeleitet. Dort wählt eine Kommission aus dem Fundus der Vorschlagslisten der Gemeinden die entsprechenden Personen aus.