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Die Amtszeit der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen endet am 31.12.2023. Für die nächsten fünf Geschäftsjahre sind deshalb vom Kreisjugendhilfeausschuss geeignete Personen als Jugendschöffen und Jugendhilfeschöffen für das gemeinsame Jugendschöffengericht im Amtsgericht Heilbronn und für die Jugendkammer beim Landgericht vorzuschlagen.
Vom Landratsamt Heilbronn, Fachbereich Jugend und Familie wurde die Gemeinde Obersulm gebeten, entsprechende Vorschläge von geeigneten Personen zu benennen.
Die zu benennenden Personen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weiterhin hat das Amtsgericht Heilbronn gebeten, nach Möglichkeit nur solche Personen vorzuschlagen, die rasch und leicht erreichbar sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz hat das Mindestalter auf 25 Jahre, das Höchstalter auf 69 Jahre festgesetzt. Eine weitere Bedingung ist die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das Gesetz steckt weitere Rahmenkriterien zur Fähigkeit zum Amt eines Jugendschöffen bzw. Jugendhilfeschöffen ab
Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind somit:
Weiterhin sollen zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden:
Von den entsprechenden Interessenten ist ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffen) auszufüllen und zu unterzeichnen. Dieses Formular ist bei der Gemeinde-verwaltung, Frau Peter (Tel. 07130/28-114, E-Mail: vanessa.peter@obersulm.de) und Herrn Dicht (jochen.dicht@obersulm.de), erhältlich. Herr Dicht steht auch als weiterer Ansprechpartner für Informationen unter der Telefon-Nr. 07130/28-110 gerne zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare müssen bis spätestens 20. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung zur Weiterleitung an das Landratsamt eingegangen sein.
Aus dem Fundus dieser Bewerbungen wird der Jugendhilfeausschuss für einen besonderen Schöffen-Wahlausschuss bei den Amtgerichtsbezirken Personen in eine Vorschlagsliste aufnehmen. Die endgültige Auswahl der Jugendschöffen und Jugendhilfeschöffen werden durch diesen Schöffen-Wahlausschuss getroffen. Die gewählten Personen werden direkt vom Amtsgericht bzw. Landgericht dann benachrichtigt.