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Die Gemeinde Obersulm verkauft nach Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2022 das Flst. 3180 in der Affaltracher Bodelschwinghstr. Dabei handelt es sich um einen Bauplatz mit einer Größe von 528 m², welcher mit einem Einzelhaus bebaubar ist.
Das gemeindeeigene Grundstück wird voll erschlossen zu einem Preis von 550 €/m² verkauft. Die Vergabe richtet sich nach den vom Obersulmer Gemeinderat am 25.04.2022 aufgestellten „Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Obersulm für das Flst. 3180 in Affaltrach“. Demnach gelten die unten angehängten Bauplatzvergabekriterien.
Mit dem Kauf eines Gemeindebauplatzes ist die Bauverpflichtung für ein Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb verbunden. Wenn die Bauverpflichtung nicht erfüllt wird, fällt das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis an die Gemeinde zurück. Außerdem kann der Bauplatz nicht ohne Zustimmung der Gemeinde unverbaut weiterveräußert werden. Wenn das Wohngebäude fünf Jahre nach der Erstellung nicht vom Bauherrn selbst bewohnt wird oder das Gebäude innerhalb dieses Zeitraums weiterveräußert wird, besteht eine grundbuchrechtlich abgesicherte Nachzahlungspflicht in Höhe von 50 €/m².
Alle wichtigen Unterlagen und Dokumente finden Sie auf unserer Homepage. Sollten Fragen aufkommen, können Sie sich gerne bei Ihrem Ansprechpartner informieren (Tel.: 07130/28-125; E-Mail: alexander.bartelmann@obersulm.de).
Bewerbungen mit dem dafür vorgesehenen Formular können bis zum 31.05.2022 eingereicht werden. Dieses kann bei Ihrem Ansprechpartner angefordert oder auf der Homepage der Gemeinde Obersulm heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie die notwendigen Nachweise.