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Verkauf des Bauplatz Flst. 3136/2 in Willsbach, Zeilhofweg

Die Gemeinde Obersulm verkauft nach Beschluss des Gemeinderates vom 22.05.2023 das Flst. 3136/2 im Willsbacher Zeilhofweg. Dabei handelt es sich um einen Bauplatz mit einer Größe von ca. 282 m², welcher mit einem Einzelhaus bebaubar ist.

Das gemeindeeigene Grundstück wird voll erschlossen zu einem Preis von 450 €/m² verkauft. Die Vergabe richtet sich nach den vom Obersulmer Gemeinderat am 22.05.2023 aufgestellten „Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Obersulm für das Flst. 3136/2 in Willsbach“. Demnach gelten für die Vergabe die folgenden Punktekriterien:

Nr.

Kriterium

Punktezahl

1.

Soziale Kriterien

1.1

Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Pro Kind 5 Punkte

Max. 15

1.2

Alter der im Haushalt gemeldeten und tatsächlich wohnenden minderjährigen Kinder

Je Kind < 6 Jahre

8

Je Kind zwischen 6-10 Jahre

6

Je Kind zwischen 11-18 Jahre

3

Max. 20

1.3

Kein Wohneigentum vorhanden

5

1.4

Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Person

Je Person mit Grad der Behinderung ab 80 %

5

Je Person mit Pflegegrad 4 bis 5

5

Max. 10

Soziale Kriterien

Max. 50

2.

Ortsbezugskriterien

2.1

Aktuelle oder ehemalige Obersulmer Einwohner, pro Jahr 5 Punkte

Max. 30

2.2

Aktuelle Erwerbstätigkeit in der Gemeinde Obersulm

10

2.3

Je Ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Obersulm

5

Max. 10

Ortsbezugskriterien

Max. 50

Erreichbare Punktzahl

Max. 100

Mit dem Kauf eines Gemeindebauplatzes ist die Bauverpflichtung für ein Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb verbunden. Wenn die Bauverpflichtung nicht erfüllt wird, fällt das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis an die Gemeinde zurück. Außerdem kann der Bauplatz nicht ohne Zustimmung der Gemeinde unverbaut weiterveräußert werden. Wenn das Wohngebäude fünf Jahre nach der Erstellung nicht vom Bauherrn selbst bewohnt wird oder das Gebäude innerhalb dieses Zeitraums weiterveräußert wird, besteht eine grundbuchrechtlich abgesicherte Nachzahlungspflicht in Höhe von 50 €/m².

Alle wichtigen Unterlagen und Dokumente finden Sie auf unserer Homepage. Sollten Fragen aufkommen, können Sie sich gerne bei Ihrem Ansprechpartner informieren (Tel.: 07130/28-125; E-Mail: alexander.bartelmann@obersulm.de).

Bewerbungen mit dem dafür vorgesehenen Formular können bis zum 16.10.2023 eingereicht werden. Dieses kann bei Ihrem Ansprechpartner angefordert oder auf der Homepage der Gemeinde Obersulm heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie die notwendigen Nachweise.


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