Aktuelles

Unterstützung des Ländlichen Raums

Entwicklungsprogramm ELR für 2024 gestartet

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Das ELR hat sich in den vergangenen Jahren als eines der wichtigsten Strukturförderprogramme für den ländlichen Raum bewährt. Gefördert werden können Projekte der Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Im Programmjahr 2024 erhält das ELR eine neue klimapolitische Ausrichtung. Noch mehr als bisher stehen dabei Klimaschutz und die Klimaanpassung im Fokus der Förderung. Aus diesem Grund wurden die maximalen Fördersummen in vielen Förderkategorien angepasst.

Im Bereich Wohnen stehen Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Modernisierungen und die Schließung von Baulücken im Ortskern zur Nachverdichtung im Fokus. Wie bereits in den Vorjahren werden für diesen Bereich voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neben der Förderung für die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum können auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Bestandsobjekten berücksichtigt werden.
Ab dem Programmjahr 2024 können zudem auch Wohnbaumaßnahmen in ortskernverbundenen Baugebieten der 70er-Jahre gefördert werden.

Neu angeboten wird auch ein Förderzuschlag für modellhafte kommunale Wohnumfeldmaßnahmen in Bezug auf Klimaschutz/Resilienz.

Bei der Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung geht es zum Beispiel um den Erhalt von Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien, lokalen Handwerkern, Ärzten und Physiotherapeuten. Auch Dorfgaststätten können wie in den vergangenen Jahren als Ort für die Versorgung und als wichtiger gesellschaftlicher Treffpunkt für einen lebendigen Ortskern gefördert werden.

Im Bereich Arbeiten können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen Zuwendungen erhalten. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionszentren. Gefördert wird vorrangig die „Entflechtung störender Gemengelagen“ wie etwa die Verlagerung von emissionsstarken Betrieben aus dem Ortskern ins nahegelegene Gewerbegebiet.

Im Bereich Gemeinschaftseinrichtungen werden Modernisierungen und Anpassungen von Bestandsgebäuden wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser gefördert, die der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Rathäuser und Kindergärten können gefördert werden, wenn unter anderem das Bestandsgebäude genutzt wird oder die Barrierefreiheit hergestellt wird.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch dann förderfähig, wenn sie CO2-speichernd errichtet werden. Weiterhin kann der bewährte Förderzuschlag für ELR-Projekte, die überwiegend ressourcenschonende, CO2- bindende Baustoffe wie etwa Holz einsetzen, beantragt werden.

Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen, zur Antragstellung und zur Einreichungsfrist der Anträge sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Antragsvordrucke und weitere Informationen können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abgerufen werden.


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