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Umtauschpflicht für Führerscheine
Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 umtauschen

Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind bis Freitag, 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf Umtausch beim Rathaus ihres Wohnorts einzureichen. 

Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich. 

Ab Samstag, 20. Januar 2024 beginnt die Frist für den Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1971 und später. 

Weitere Informationen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerscheinumtausch  abrufbar.


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