Aktuelles

Umstellung des Systems zur Wasserentnahme in der Gemeinde Obersulm

Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 22.04.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass es zukünftig zu einer Umstellung des Systems bei der Wasserentnahme in der Gemeinde Obersulm kommen wird.

Betrachtet werden dabei folgende Entnahmestellen in der Gemeinde:

  • Willsbach, Kreuzweg/Mühlrainstraße, Tiefbrunnen Mühlwiesen
  • Willsbach, Eichbrunnen, Quellfassung Eichbrunnen
  • Eschenau, Wieslensdorfer Straße, Quellfassung Brunnenstube beim HRB Michelbach
  • Weiler, Reisacher Straße, Quellfassung Schlierbach
  • Eichelberg, Hofsteige, Quellfassung Hofsteige

Auch wenn sich der Sommer 2024 von einer regenreichen Seite zeigt, haben die vergangenen Hitzesommer verdeutlicht, dass bei der öffentlichen Wasserentnahme dringender Handlungsbedarf besteht. Bisher konnten alle Grundstücksbesitzer gegen einen Schlüsselkauf bei der Gemeinde Wasser an den oben genannten Stellen entnehmen. Aufgrund der entstehenden Knappheiten während Trockenperioden kam es leider vor, dass Schlüssel illegal nachgemacht, weitergegeben und unrechtmäßig verwendet wurden.

Wasser ist ein hohes Gut, dessen Wert in Zukunft nach aktuellen Vorhersagen noch um ein Vielfaches steigen wird. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Obersulm dazu entschlossen, ein geregeltes Chip-System zur Entnahme von Wasser an den öffentlichen Stellen einzuführen. Die unkontrollierte Wasserentnahme soll dabei in Zukunft verhindert werden. Nur noch Eigentümer/ Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken in Obersulm haben die Chance, Wasser zu entnehmen.

Die durch zahlreiche Reparaturen und Stromkosten entstehenden Aufwendungen der Gemeinde sollen durch eine jährliche Gebühr von 50 € aufgefangen werden.

Das neue Chipsystem wurde bereits durch eine Fremdfirma an fast allen Wasserentnahmestellen installiert. Bis zum 15.08.2024 läuft der Betrieb auch noch mit dem bisherigen Schlüsselsystem weiter. Ab dem 15.08.2024 ist es dann nur noch ausschließlich möglich, mit dem Chip gegen eine Gebühr von 50 €/Jahr Wasser zu entnehmen. Bei Verlust des Chips entstehen Kosten in Höhe von 20 €, welche in Rechnung gestellt werden müssen.

Alle landwirtschaftlichen Grundstücks-Eigentümer / -Pächter der Gemeinde haben demnach ab sofort die Möglichkeit, per Antrag im Steueramt der Gemeinde, Zimmer 7 bei Frau Olga Gisi (07130/28-126, olga.gisi@obersulm.de) einen Chip zur Wasserentnahme abzuholen. Gerne können die Anträge vorab von unserer Homepage runtergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden.

(Das Formular finden Sie vorläufig als PDF Datei direkt hier unter dem Bericht und anschließend unter www.obersulm.de – Rathaus & Service - Steuer/Gebühren/Ortsrecht - Wasserentnahmestelle).

Auch für Fragen steht das Steueramt gerne zur Verfügung.


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