Newsletter
Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.
Die Gemeinde Obersulm hat im Oktober 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungs-bereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße).
Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019, turnusmäßig eine Überprü-fung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärm-kartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Auto-bahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom De-zember 2018.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2020 die Überprüfung des Lärm-aktionsplans unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen abge-schlossen. Der Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen steht auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/laermaktions-plan zum Download bereit.
Obersulm, den 30.09.2020 gez. Helmut Heuser, stv. Bürgermeister