Aktuelles

Überprüfung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)

Die Gemeinde Obersulm hat im Oktober 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungs-bereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße).

 Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärmkar-tierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Autobah-nen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom Dezem-ber 2018.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 47d Abs.3 BImSchG erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung des Entwurfs der Überprüfung des Lärmaktionsplans. Der Entwurf inklusive Anlagen liegt vom 22.06.2020 bis einschließlich 24.07.2020 im Rathaus Obersulm, Ordnungsamt, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus. Ferner stehen die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde-verwaltung unter https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/laermaktionsplan zum Download bereit und hängen im Schaukasten vor dem Rathaus aus.

Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, den Entwurf der Überprüfung des Lärm-aktionsplans einzusehen und ihre Meinung und ihre Anregungen schriftlich zu äußern. Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs wird die Überprüfung des Lärmaktionsplans ggf. überarbeitet und anschließend durch den Gemeinderat endgültig beschlossen.

Das Verfahren wird voraussichtlich bis zum Herbst 2020 abgeschlossen werden.

Obersulm, den 17.06.2020

gez. Tilman Schmidt, Bürgermeister


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