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Die Gemeinde Obersulm hat im Oktober 2016 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach (bis zum Knotenpunkt Willsbacher Straße / Eschenauer Straße).
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist alle fünf Jahre turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen.
Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit, durch schriftliche Eingaben an die Gemeindeverwaltung Obersulm, Larissa Wedberg, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, Mail: larissa.wedberg@obersulm.de an der Überprüfung des Aktionsplans (z. B. durch Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen etc.) mitzuwirken.
Weitere Informationen auch unter https://www.obersulm.de/de/gemeinde-obersulm/laermaktionsplan