Aktuelles

Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat Dezember

Neben den an Sonn- und Feiertagen generell verbotenen, öffentlich bemerkbaren Arbeiten, welche
geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes
über die Sonn- und Feiertage im Monat Dezember 2024 folgende Einschränkungen zu beachten:

Verboten sind an Heilig Abend
Dienstag, 24.12.2024
• Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden,
die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören ab 17:00 Uhr
am 1. Weihnachtstag
Mittwoch, 25.12.2024
• öffentliche Sportveranstaltungen bis 11:00 Uhr
An Silvester
Dienstag, 31.12.2024
• Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden,
die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören von 18:00 bis 21:00 Uhr
generell (an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen):
• alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen
• Treibjagden
• Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden,
die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören
• während den Hauptgottesdienstzeiten:
- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie
geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
- öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder
für die Eintrittsgeld erhoben wird
- Messen und Märkte bis 11:00 Uhr


Bürgermeisteramt
- Ordnungsamt -


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