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Es kommt leider oft vor, dass gerade im Herbst und Winter die Feldwege stark verschmutzt sind, weil Erdreste der bearbeiteten Flächen auf der Fahrbahn liegen.
Die Verunreinigung der Wege ist nicht nur ein Ärgernis, sondern hat auch zur Folge, dass die Wege dadurch Schäden erleiden, die mit hohem Aufwand beseitigt werden müssen. Außerdem besteht eine erhöhte Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Gemäß § 42 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG), unter das auch Feld- und Weinbergwege fallen, hat derjenige, der eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Werden entgegen dieser Bestimmung Verunreinigungen von dem hierfür Verantwortlichen nicht unverzüglich beseitigt die Gemeinde, die Verunreinigung auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen oder beseitigen lassen.
Wir bitten um Beachtung.
–Ordnungsamt –