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Das Ordnungsamt weist zur Planung von Veranstaltungen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage für Baden-Württemberg hin:
1. Am Karfreitag, 29. März 2024, sind während des ganzen Tages untersagt:
a) Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
b) sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
c) Öffentliche Sportveranstaltungen.
2. Am Ostersonntag, 31. März 2024, sind öffentliche Sportveranstaltungen bis 11.00 Uhr untersagt.
3. Öffentliche Tanzunterhaltungen sind von Gründonnerstag, 28.03.2024, 18 Uhr, bis Karsamstag, 30.03.2024, 20 Uhr, verboten.