Aktuelles

Öffentliche Veranstaltungen in der Karwoche

Das Ordnungsamt weist zur Planung von Veranstaltungen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage für Baden-Württemberg hin:

1.  Am Karfreitag, 29. März 2024, sind während des ganzen Tages untersagt:

a)  Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;

b)  sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;

c)  Öffentliche Sportveranstaltungen.

2.  Am Ostersonntag, 31. März 2024, sind öffentliche Sportveranstaltungen bis 11.00 Uhr untersagt.

3.  Öffentliche Tanzunterhaltungen sind von Gründonnerstag, 28.03.2024, 18 Uhr, bis Karsamstag, 30.03.2024, 20 Uhr, verboten.


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.