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Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie gilt ab Mittwoch, den 16.12.2020 ein landesweiter Lockdown. In den Kindertageseinrichtungen wird ab diesem Tag wieder eine Notfallbetreuung angeboten.
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeit-geber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze, sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
Bitte füllen Sie, wenn bei Ihnen die Kriterien zutreffen, das beigefügte Formular aus und holen die Bestätigung Ihres Arbeitgebers ein.
Die Notfallbetreuung startet am 16.12.2020. Das Formular mit der Arbeitgeberbe-scheinigung reichen Sie bitte bis spätestens 18.12.2020 in der Einrichtung nach.
Die Notfallbetreuung in den Einrichtungen ist ausschließlich die Zeit gedacht, die Sie als Arbeitszeit benötigen und soll den bisher gebuchten Betreuungsumfang nicht überschreiten.
Die Abrechnung der Notfallbetreuung erfolgt wie im Frühjahr anhand von Ta-gessätzen, wobei der individuelle Monatsbeitrag dabei nicht überschritten wird.
Alle Familien die nicht die Vorgaben des Landes erfüllen, dürfen die Einrich-tung nicht betreten.
Die Betreuungsgebühren für den Lockdown werden Ihnen für die entfallenen Betreuungstage im Dezember und Januar anteilig rückerstattet.
Das Essensgeld und das Wäschegeld, wird aufgrund des kurzen Zeitraums nicht zurückerstattet.
Soweit die wichtigsten Eckpunkte zur Notbetreuung. Leider sind die vom Kultusministerium angekündigten Orientierungshilfen zur Notbetreuung bis zur Erstellung dieses Elternbriefes noch nicht bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Wir hoffen, dass wir dadurch nicht noch nachträgliche Änderungen vornehmen müssen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung oder an die Fachberatung der Gemeinde Obersulm.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.