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Das Naherholungsgebiet am Breitenauer See kann aktuell zum Spazierengehen und Fahrradfahren noch genutzt werden.
Um die getroffenen weitreichenden Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Corona-Virus und der CoVid19-Lungenkrankheit auch wirksam werden zu lassen, gilt folgendes und ist von allen Besuchern des Naherholungsgebietes zu beachten:
1. Versammlungen und „Corona-parties“ auf den Liegewiesen jeglicher Art sind strengstens untersagt !
2. Es gilt für die Zeit der Corona-Krise ein GRILLVERBOT im gesamten Seebereich : Grillen auf den Liegewiesen ist bis auf weiteres komplett verboten, um Versammlungen dort zu vermeiden !
3. Der Kinderspielplatz ist wie alle Spielplätze im Land gesperrt und darf nicht genutzt werden. Dies gilt auch für die Sportstätten im Freizeitgebiet.
4. Halten Sie 2m Abstand zueinander und die notwendigen Hygieneregeln ein. Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Sozialkontakten, um eine Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.
Grundlage für alle Anordnungen ist das Infektionsschutzgesetz, § 16 und 28 sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises Heilbronn und die Corona-VO des Landes.
Dringender Appell: Nur mit Solidarität und gegenseitiger Rücksichtnahme kann diese Krise bewältigt werden. Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben.
Sollte dies durch Zuwiderhandlungen Unvernünftiger Gäste nicht funktionieren, sind weitergehende Maßnahmen leider nicht ausgeschlossen !
Naherholungszweckverband Breitenauer See
Gemeinde Obersulm – Ortspolizeibehörde –