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Die Gemeinde Obersulm erstellt nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 39 und der Landesstraße L 1035 in den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach sowie an der Bahnstrecke Heilbronn-Öhringen.
Die Lärmkarten, die den konkreten Geltungsbereich aufzeigen, hängen im Rathaus Obersulm aus, oder können online unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218084/ (Straße) und http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba (Schiene) abgerufen werden. Primäres Ziel des Lärmaktionsplans ist die Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts zur Minderung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm und zum Schutz ruhiger Gebiete.
Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Daten für die Erstellung des Lärmaktionsplanes in der Gemeinde Obersulm erhoben und es konnte im Rahmen einer ersten Bürgerbeteiligung an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitgewirkt werden. Durch das Ingenieurbüro Zim-mermann aus Haßmersheim wurde dann das daraus resultierende Maßnahmenkonzept er-stellt und in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2016 vorgestellt.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens findet am Donnerstag, 25. Februar 2016, um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Hofwiesenhalle in Obersulm-Willsbach statt.
Herr Zimmermann vom Ingenieurbüro Zimmermann aus Haßmersheim wird an diesem Abend allgemein über das Thema Lärmaktionsplanung informieren und den derzeitigen Planungsstand in der Gemeinde Obersulm vorstellen. Im Anschluss daran gibt es die Gelegenheit, offene Fragen zu klären.
Die interessierte Einwohnerschaft ist herzlich eingeladen.
– Bürgermeisteramt Obersulm –