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Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bei Planungen und Vorhaben, die sie oder ihre Interessen betreffen, in angemessener Weise an den kommunalen Themen zu beteiligen. In Obersulm wurden Jugendliche schon von jeher bei vielen Projekten wie dem Jugendhaus, beim Bikepark oder Trendsportpark eng in die Planungen mit einbezogen.
Im Oktober 2015 gab es eine Neuauflage der Gemeindeordnung, nach der die Mitwirkung der Jugendlichen noch weiter ausgeweitet werden soll. Die Gemeindeverwaltung Obersulm hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat ein neues Beteiligungskonzept erarbeitet und im April 2017 Grundsätze zur Jugendbeteiligung aufgestellt, die vom Gemeinderat beschlossen wurden. Diese wurden auf der Homepage der Gemeinde unter http://www.obersulm.de/jugendbeteiligung.htm veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Wenn Ihr wissen wollt, welche Entscheidungen in der Gemeinde aktuell anstehen, könnt Ihr euch auch über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Obersulm informieren. Wer Anregungen oder Ideen zu laufenden Projekten hat, kann diese unter der E-Mailadresse Jugendbeteiligung@obersulm.de an die Gemeindeverwaltung schicken. Wichtig ist dabei, dass Ihr für eine mögliche Rücksprache Euren Namen, Alter, Anschrift und Telefonnummer hinterlasst.