Aktuelles

Hinweise zur Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Obersulm

Alle Verkehrsteilnehmer haben großes Interesse daran, dass Straßen, Geh- und Fußwege in
der Winterzeit vorschriftsgemäß geräumt werden. Hier die wichtigsten Informationen.

Was muss geräumt und gestreut werden?
 Gehwege entlang der Grundstücksgrenze: mindestens 1 Meter breit.
 Ist kein Gehweg vorhanden: der Fahrbahnrand, ebenfalls 1 Meter breit.
Es ist darauf zu achten, dass die geräumte Fläche an die des Nachbarn anschließt, damit ein
durchgängig geräumter Weg entsteht.
Wer muss räumen?
 Haus- und Grundstückseigentümer und deren Mieter.
 Bei mehreren Parteien im Haus ist interne Absprache notwendig („Kehrwoche“).
Wann muss geräumt werden?
 Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 22 Uhr.
 Sonn- und feiertags zwischen 8 Uhr und 22 Uhr.
Die Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Obersulm finden Sie auf unserer
Homepage unter: Rathaus & Service – Steuern, Gebühren und Ortsrecht – Streupflicht –
Streupflichtsatzung. Oder wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an das Ordnungsamt
der Gemeinde Obersulm.


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