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Im Zuge der Notariatsreform wird das Notariat Obersulm zum 31.12.2017 geschlossen. Das Grundbuchamt Obersulm wurde bereits zum 15. Februar 2016 aufgehoben und die Grundbuchführung auf die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Heilbronn übertragen.
Die beim Amtsgericht geführten Grundbücher werden in elektronischer Form gespeichert. Die Grundakten, die bis 01.07.2012 angelegt wurden, werden in Papierform im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim aufbewahrt und von dort angefordert, sofern dies zur Sachbearbeitung notwendig ist.
Mit der Eingliederung des Grundbuchamts Obersulm hat die Gemeinde Obersulm eine Grundbucheinsichtsstelle geschaffen. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger mit berechtigtem Interesse weiterhin Vorort Einsicht in das elektronische Grundbuch von Obersulm nehmen, sowie gebührenpflichtige einfache oder beglaubigte Auszüge aus diesem erhalten.
Die Gebühr beträgt nach dem staatlichen Gebührenverzeichnis bei unbeglaubigten Ausdrucken 10,00 € und bei beglaubigten Ausdrucken 20,00 € und ist bar zu entrichten. Zur Einsicht in das Grundbuch und zum Erhalt eines Grundbuchausdrucks ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen des Eigentümers bzw. Berechtigten erforderlich.
Die Grundbucheinsichtsstelle wurde im Rathaus in Affaltrach, Kämmerei – Liegenschaftsamt eingerichtet. Für die Einsicht ins Grundbuch und die Erteilung von Grundbuchabschriften steht Ihnen Frau Kolbus Tel. 07130/28-122, Zimmer 05 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Grundbucheinsichtsstelle handelt, Änderungen, Löschungen, etc. können ausschließlich beim Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn beantragt werden.