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Im Januar und Februar 2015 werden in allen Teilorten Gehölzpflegemaßnahmen und Baumfällungen durchgeführt.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurden Bäume überprüft.
Einige dieser Bäume stellen eine Gefährdung dar und müssen deshalb gefällt werden.
Entlang von verschiedenen Bächen werden zusätzlich allgemeine Ufergehölzpflegemaßnahmen abschnittsweise durchgeführt.
Die Pflegemaßnahmen befinden sich vor allem in folgenden Bereichen:
- Willsbach, Autal westlich Staubecken
- Willsbach, Hambach, Bereich Gewerbegebiet Brücklesäcker
- Willsbach, Sulm, von Brückenstraße bis Tennisplätze
- Sülzbach, Sulm, Bereich Michael – Beheim – Straße bis Heubrücke