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Im Sommer 2014 stellte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde die Streuobstkonzeption Baden Württemberg vor. Ziel der Landesregierung ist, die Streuobstwiesen im Land zu erhalten, ihre Bewirtschaftung zu fördern und alle, die sich für den Schutz und Erhalt der Streuobstwiesen stark machen, gezielt zu fördern.
Streuobstwiesen bieten ein abwechslungsreiches Landschaftsbild, dienen als Erholungsraum, sind bedeutend für den Klimaausgleich und bieten vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.
Ein fachgerechter Baumschnitt gewährleistet stabile und vitale Obstbäume Mit dem Fördermodul „Baumschnitt“ will die Landesregierung die Arbeit der Menschen wert-schätzen, die Streuobstbäume pflegen und damit die Lebensdauer dieser wertvoller Bestände verlängern.
Die Gemeinde Obersulm wird für 11 Streuobstwiesen mit einem Bestand von knapp 400 Bäumen einen Antrag auf Förderung „Baumschnitt Streuobst“ beim Regierungspräsidium Stuttgart stellen.
Gleichzeitig bietet die Gemeinde Obersulm Privatpersonen an, die Streuobstwiesen pflegen, sich an die Gemeinde zu wenden, damit diese einen Sammelantrag stellen kann.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m auf Streuobstwiesenflächen. Es soll ein Pflegekonzept für den Unterwuchs vorgelegt werden, es sollen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel verwendet werden, das Mäh- und Schnittgut sollte verwertet werden.
Pro Baumschnitt werden 15 Euro ausbezahlt. Im 5-jährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum mindestens einmal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch höchstens zweimal im Förderzeitraum gefördert.
Neben der Koordination der Anträge auf Förderung „Baumschnitt Streuobst“ fördert die Gemeinde Obersulm wieder die Neupflanzung von Hochstamm-Obstbäumen durch Gewährung eines Zuschusses von 50 % der Baumkosten.
Anträge auf Zuschuss für den Kauf von Obstbaumhochstämmen und für die Einreichung des Sammelantrags Förderung „Baumschnitt Streuobst“ können Sie bei Frau Birkicht, Steuer- und Liegenschaftsamt, Rathaus Affaltrach, Zi.Nr. 8, Tel.: 07130/ 28125 stellen.