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Die Gemeinde Obersulm bietet gegen Meistgebot das Fischereirecht im Obersulmer Ortsteil Sülzbach zur Pacht an. Verpachtet wird das Fischereirecht auf der Gemarkung Sülzbach an der Sulm, am Sülzbach und am Wimmentaler Bächle.
Die Gemeinde Obersulm verpachtet dieses Fischereirecht nur an Einzelpersonen oder kleine Gruppen bis zu 3 Personen. Eine Verpachtung an Vereine wird ausgeschlossen.
Die Pachtdauer beginnt am 01.01.2024 und hat eine Dauer von 12 Jahren bis
31.12.2035.
Weiterhin behält sich der Ortschaftsrat Sülzbach das Vergaberecht vor.
Wir bitten Sie, Ihre Pachtangebote schriftlich bis spätestens 08.11.2023 an die Gemeinde Obersulm, Steuer- und Liegenschaftsamt, Bernhardstr. 1, 74182 Obersulm zu richten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Bartelmann, Steuer- u. Liegenschaftsamt, Tel.Nr.: 07130/ 28 125.