Newsletter
Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Abonnieren Sie unseren Newsletter.
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutsch-land am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Se-hens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrie-refreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettel-schablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schab-lone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom). Ab Ende April 2024 be-steht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Infor-mationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wah-len sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.