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Die Betreuungsgebühren für unsere Kindertagesstätten werden jährlich auf der Grundlage der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände fortgeschrieben.
Wir erhöhen daher zum 01.09.2024 entsprechend des Landesrichtsatzes 2024/2025 unsere Gebühren wie folgt: