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Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juni 2013 beschlossen, den Elternbeitrag neu festzusetzen.
Die Elternbeiträge betragen somit:
Für das Kindergartenjahr 2013/14 mit 2-jähriger Verzögerung zum Landesrichtsatz:
89,00 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
68,00 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
45,00 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
0 für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
Für das Kindergartenjahr 2014/15 mit 1-jähriger Verzögerung zum Landesrichtsatz:
94,00 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
72,00 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
48,00 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
0 für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
Ab dem Kindergartenjahr 2015/16 wird der Landesrichtsatz ebenfalls mit einjähriger
Verzögerung angewandt.
Ab dem Kindergartenjahr 2016/17 werden die Elternbeiträge gemäß dem Landesrichtsatz angewendet.
Beibehalten wurde der Zuschlag für die Verlängerte-Öffnungszeiten-Gruppen in Höhe von 10% und der Zuschlag für die Aufnahme eines Kindes unter 3 Jahren in altersgemischte Gruppen in Höhe von 50%.
Für die Ganztagesbetreuung wurde die durchgängige Anwendung der sozialgestaffelten Elternbeiträge nach Anzahl der Kinder in der Familie wie folgt beschlossen.
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 bei einer 5-tägigen Betreuung/Woche sind zuzüglich 60,- € Mittagessen zu entrichten:
238,35 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
183,53 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
126,33 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
47,67 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
Für das Kindergartenjahr 2014/15 zuzüglich 60,- € Mittagessen:
247,83 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
190,83 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
131,35 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
49,56 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
Bei einer 3-tägigen Betreuung pro Woche beträgt der Elternbeitrag 65 %, bei einer 2-tägigen Betreuung pro Woche 45 %.
Auch die Elternbeiträge für die Krippe wurden neu festgelegt. Ab dem Kindergartenjahr 2013/14 betragen sie bei einer 7-stündigen Betreuung an 5 Tagen/Woche zuzüglich Essensgeld und Waschgeld:
280,36 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
209,47 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
131,65 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
48,39 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
und bei einer 10-stündigen Betreuung an 5 Tagen/Woche zuzüglich Essensgeld und Waschgeld:
392,82 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
293,64 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
183,35 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
66,87 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
Für das Kindergartenjahr 2014/15 bei einer 7-stündigen Betreuung an 5 Tagen/Woche:
298,32 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
222,54 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
142,67 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
53,67 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
und bei einer 10-stündigen Betreuung an 5 Tagen/Woche:
410,78 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre
306,71 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre
194,37 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre
72,15 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahre
Bei einer 3-tägigen Betreuung pro Woche beträgt der Elternbeitrag 65 %, bei einer 2-tägigen Betreuung pro Woche 45 %.