Aktuelles

Einsetzung und Verpflichtung von neu- und wiedergewählten Gemeinderäten

Nach den einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung sind alle Gemeinderäte öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.

Diese Verpflichtung durch den Bürgermeister gilt nur für die Dauer einer Amtszeit, sodass auch bei wiedergewählten Gemeinderäten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt, sondern das Gelöbnis wieder abzulegen ist.

Ein Großteil der neu- oder wiedergewählten Gemeinderäte wurde bereits  in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 01. Juli 2019 verpflichtet und eingesetzt, die  Gemeinderäte Karl Ulrich Vollert (FWV), Roland Eisele (CDU) und Axel Leinz (FWV) waren in dieser Sitzung beruflich oder krankheitsbedingt verhindert, weshalb sie erst in der Sitzung am 22. Juli 2019 eingesetzt wurden. Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:

 „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Obersulm gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 Bürgermeister Tilman Schmidt nahm die Verpflichtung und Einsetzung der drei Gemeinderäte vor und wünschte Ihnen viel Glück und eine gute Zusammenarbeit in der kommenden gemeinsamen Amtsperiode.


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