Aktuelles

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Obersulm

Aufgrund des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.November 2014 ist spätestens alle 6 Jahre eine Versammlung der Jagdgenossen durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist die Satzung der Jagdgenossenschaft Obersulm auch infolge gesetzlicher Änderungen anzupassen.

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Obersulm findet statt am

Donnerstag, 16. Mai 2024 um 18.00 Uhr (Einlass 17.00 Uhr)

in der Alten Kelter in Eichelberg.

Hierzu werden alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Obersulm eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnah-meberechtigt. Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
5. Prüfung des Kassenbuchs
6. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft an den Gemeinderat ab 01.04.2025
7. Beschluss zur weiteren Aufnahme der beiden Eigenjagdbezirke der Gemeinde Obersulm in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft ab 01.04.2025
8. Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossen-schaft
9. Jagdausschuss: Wahl eines neuen Mitglieds

Da die Anwesenheit der Jagdgenossen zur Ausgabe der Stimmzettel am Eingang registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten.
Die Grundstückseigentümer (Jagdgenossen), die an der Versammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich vorab für die Veranstaltung bei Frau Dagmar Schweikert, Tel. 07130/28-156, email: Dagmar.Schweikert@Obersulm.de anzumelden, damit die Versammlung entsprechend vorbereitet werden kann.

Die Teilnehmer an der Versammlung haben Nachweise ihrer Stimmberechtigung mitzubringen (Personalausweis, Vollmachten). Dies gilt auch für die Vertretung innerhalb von Grundstücksgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften). Bei Unklarheiten ist darüber hinaus ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (z.B. unbeglaubigter Grundbuchauszug) mitzubringen. Dies gilt auch, wenn sich die Eigentumsverhältnisse innerhalb der letzten 2 Jahre geändert haben.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandeigentü-mer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. In der Vollmacht müssen mindestens Name, Vorname und Anschrift des zu vertretenen Jagdgenossen mit Angabe der in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke (Gemarkung, Flurstücksnummern) sowie Name und Anschrift des Vertreters enthalten sein.
Nach der gültigen Satzung kann jeder anwesende Jagdgenosse höchstens 10 abwesende Jagdgenossen vertreten.

Der Entwurf für die Satzungsänderung kann in der Zeit von
Montag 13. bis Mittwoch 15. Mai 2024

im Rathaus, Bernhardstr.1 in Obersulm, Zimmer 4 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und 14.00 und 16.00 Uhr von den Jagdgenossen eingesehen werden.

Obersulm, 25.04.2024
Für den Jagdvorstand
gez. Björn Steinbach
Bürgermeister


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