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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18. März 2013 die organisatorischen Rahmenbedingungen für den Betrieb des Neubaus in der Michelbachstraße festgelegt.
Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass die Kleinkindbetreuung für Kinder im Alter von 1 bis 2,5 Jahren in der Michelbachstraße im November in Betrieb geht. Damit der Start gut vorbereitet werden kann und auch die Eltern frühzeitig planen können, bittet die Gemeindeverwaltung darum, Anmeldungen bis 30. April 2013 abzugeben.
In der neuen Kinderkrippe sollen die Betreuungszeiten wahlweise von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr angeboten werden. In jeder Gruppe werden zusätzlich 2 Splittingplätze für die Betreuung an zwei bzw. drei Tagen angeboten. Der Gemeinderat hat in seiner Beschlussfassung dem Wunsch der Eltern Rechnung getragen und die Anzahl der Schließtage auf maximal 15 bis 20 festgelegt.
Sämtliche Mahlzeiten vom Frühstück über das Mittagessen bis zum Nachmittagsimbiss werden extern bezogen, die Teilnahme daran ist für die Kinder verpflichtend. Die Getränke sind in der Verpflegung beinhaltet. Die Eltern tragen dafür eine Verpflegungspauschale, deren Höhe allerdings erst dann exakt beziffert werden kann, wenn die noch einzuholenden Angebote ausgewertet sind. Als Anhaltspunkt kann ein Betrag in Höhe von ca. 60 Euro monatlich genannt werden.
Pflege- und Hygieneartikel werden von den Eltern gestellt, zusätzlich fällt für die Eltern ein „Waschgeld“ für die zu reinigende Wäsche an. Allerdings können auch hier konkrete Zahlen erst nach Vorliegen der Angebote genannt werden. Als Anhaltspunkt kann ein Betrag in Höhe von 8,- Euro monatlich angesetzt werden.
Der Gemeinderat hat auch die Elternbeiträge für die Betreuung in der Kinderkrippe festgelegt.
Wichtige Anmerkung: In den folgenden Zahlen sind die prozentualen Erhöhungen der Landesrichtsätze, deren Veröffentlichung für das Jahr 2013/2014 noch aussteht, nicht beinhaltet!
Für eine 5-tägige Betreuung mit 7 Stunden werden die Elternbeiträge wie folgt aussehen:
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren: 272,80 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 203,80 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 128,26 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren: 47,44 €
Für die Betreuung in der Ganztagesgruppe wurden die Elternbeiträge wie folgt festgelegt:
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren: 385,26 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 287,96 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 179,96 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren: 65,70 €
Für die zweitägige Betreuung werden jeweils 45% des jeweiligen Satzes, für die dreitägige Betreuung 65% des jeweiligen Satzes erhoben.
Sofern Sie Bedarf an einer Betreuung haben, wenden Sie sich bitte an das Hauptamt der Gemeinde Obersulm, Frau Elke Wiedmann, E-Mail elke.wiedmann@obersulm.de, Telefon 07130 / 28-215, Fax 07130/28-159. Das Formular für die Anmeldung finden Sie als pdf Datei unten angehängt oder bei den Informationen über die Kinderkrippe unter http://www.obersulm.de/kindergaerten.htm#affaltrach .