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In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Wochen im ganzen Land Impfzentren geschaffen, um möglichst schnell viele Menschen gegen das Corona-Virus impfen zu können.
Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember 2020 nahmen die Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg und Rot am See die Arbeit auf.
Ab dem 15. Januar 2021 folgen dann auch die rund 50 Kreisimpfzentren. Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Das Kreisimpfzentrum des Landkeises Heilbronn ist in der Tiefenbachhalle, Ochsenweg 2 in 74360 Ilsfeld angesiedelt, in der Stadt Heilbronn befindet sich das Kreisimpfzentrum in der Stauwehrhalle, Nussäckerstraße 3, 74081 Heilbronn, ein weiteres Impfzentrum ist das des Landkreises Hohenlohe in der Hohenloher Sporthalle, Pfaffenmühlweg 30 in 74613 Öhringen.
Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll die Impfung dann bei den niedergelassenen Arztpraxen stattfinden.
Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewährleistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. In einem ersten Schritt sind dies insbesondere Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen.
Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ informiert. Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören.
Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht.
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung. Sie können den Termin auch online über die zentrale Anmeldeplattform unter https://www.impfterminservice.de/impftermine vereinbaren. (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen)
So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden. Bei einem Anruf über die 116 117 erfolgt eine Weiterleitung an das vom Land beauftragte Callcenter. Informationen zum Impfprozess sind auch über die Corona-Hotline 0711/904-39555 erhältlich.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren stellt das Land unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ zur Verfügung.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben.