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Etwa 60 Obersulmerinnen und Obersulmer folgten in der vergangenen Woche der Einladung der Gemeinde zur Informationsveranstaltung über die Ortskernsanierung „Post-/Michelbachstraße“ in die Gemeindehalle Affaltrach.
Bürgermeister Tilman Schmidt begrüßte die Anwesenden und führte in die Thematik der geplanten Ortskernsanierung ein. Darüber hinaus informierte er über die anstehenden kommunalen Vorhaben zur Sanierung der Post-/Wasenstraße, der Kindergärten Silbergrubenstraße und Wasenstraße, das Musikschulgebäude und die Überlegungen zur Ortsmitte Affaltrach unter Einbeziehung der Halle Affaltrach.
Danach übernahm der Sanierungsberater der Landsiedlung GmbH, Wolfgang Mielitz, das Wort. Er informierte zunächst über die Eckdaten der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Post-/Michelbachstraße“. Sie wurde mit einem Förderrahmen von 1,33 Millionen Euro in das Landesssanierungsprogramm 2016 aufgenommen, der Bewilligungszeitraum läuft damit von 1.1.2016 bis 30.04.2025.
Bei der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen nimmt die Erneuerung und Instandsetzung von Gebäuden bzw. die Neuordnung von Grundstücken einen maßgeblichen Stellenwert ein. Wolfgang Mielitz klärte die Anwesenden über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen auf und informierte über den Verfahrensablauf. Danach stand er auch für allgemeine Fragen und Einzelfragen der betroffenen Eigentümer zur Verfügung. Interessierte Eigentümer können sich jederzeit auch individuell, idealerweise im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Gebäudes, beraten lassen. Grundsätzlich können nur Vorhaben gefördert werden, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen und für deren Durchführung vor Maßnahmenbeginn eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde geschlossen wurde. Das geplante Vorhaben muss im Einklang mit den festgelegten Entwicklungs- und Erneuerungszielen der Gemeinde stehen. Nicht förderfähig sind punktuelle Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, sowie turnusmäßige Unterhaltungsarbeiten und Renovierungen. Die Bagatellgrenze liegt hier bei 15.000 Euro. Unterhalb dieser kommt eine Förderung grundsätzlich nicht in Betracht. Ansonsten beträgt die Zuschussquote 25% bei einem Erneuerungsaufwand von bis zu 100.000 Euro und 10% über 100.000 bis 200.000 Euro.
Informationen über die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme erhalten Sie bei Hauptamtsleiter Jochen Dicht Tel. 07130 28110.