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Im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen müssen die entlang der Gehwege, Radwege und Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, bis zum Fahrbahnrand bzw. zur hinteren Gehwegkante zurückgeschnitten werden.
Dabei müssen auch die Straßenbeleuchtung oder vorhandene Verkehrszeichen frei sein.
Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nach dem Straßengesetz nicht nachkommt, dem können die Kosten für das Zurückschneiden der Anpflanzungen von der Gemeinde auferlegt werden. Die Gemeindeverwaltung bittet daher dringend, die in den Verkehrsraum hineinragenden Äste und Zweige zu entfernen.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch darauf hin, dass das Schnittgutmaterial ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Wir bitten um Beachtung.
-Ordnungsamt-