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Betreuungsgebühren in den Obersulmer Einrichtungen während der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat schon im Frühjahr 2020 das öffentliche Leben radikal verändert. Ständige, oft sehr spät verkündete Regelungen zur Betreuung von Krippen-, Kindergärten- und Schulkindern waren die Regel, denen erhebliche Einschnitte auch in finanzieller Hinsicht für die Bevölkerung folgten. Leider sieht es in der aktuellen Pandemiephase so aus, als würde sich dies wiederholen. Im Obersulmer Gemeinderat wurde daher in der letzten Sitzung das Thema der Elternbeiträge in den Obersulmer Einrichtungen im Zusammenhang  mit der Corona-Pandemie aufgearbeitet.

Die Gebühren für die Kindertagesstätten werden gemäß dem Beschluss des Gemeinderates rückwirkend wie folgt behandelt:  

·         Die Kindergartengebühren vom 17. – 31. März 2020 werden den Eltern nicht anteilig zurückerstattet.

  • Auf die Kindergartengebühren für den Monat April wurde bereits verzichtet; die Aussetzung der Beiträge für den Monat Mai wird in einen Verzicht umgewandelt.

Für die weitere Dauer der Pandemie wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass bei Schließung der gesamten Einrichtung bzw. eines Teils der Einrichtung mittels Quarantäne-Anweisung (z.B. durch das Gesundheitsamt) keine anteilige Erstattung der Elternbeiträge über den Quarantänezeitraum erfolgt. Auch bei einer möglichen Schließung von Einrichtungen aus personellen Gründen, wenn zum Beispiel große Teile des Personals erkranken, erfolgt keine Rückerstattung von Elternbeiträgen.

Da der Elternbeitrag nicht entsprechend der tatsächlichen Betreuungskosten bzw. -zeiten bemessen wird, mangelt es bei einer kurzfristigen Schließung auch nicht an einer Gegenleistung. Für den Einrichtungsträger entstehen auch während der Schließung hohe Kosten und die Gebühren sind ohnehin bei weitem nicht kostendeckend.

Grundsätzlich wird natürlich seitens der Verwaltung und der Kindertageseinrichtungen alles getan, um auch in der Pandemiezeit die Betreuung der Obersulmer Kinder so sicher und zuverlässig wie möglich zu gewährleisten.

Nachdem aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie seit Mittwoch, 16.12.2020 bis Sonntag, 10.01.2021 leider ein landesweiter Lockdown gilt, wird in den Kindertageseinrichtungen seit 16.01.2020 wieder eine Notfallbetreuung angeboten. Die Betreuungsgebühren werden während des Lockdowns vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 anteilig zurückerstattet. Für diejenigen, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, werden die Beiträge tageweise abgerechnet.

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze, sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.

Weitere Infos dazu finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Obersulm unter www.obersulm.de/Aktuelles.


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