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Die Baulandumlegung „Ob der Holdergasse“ in Sülzbach trat zum 29.05.2016 in Kraft. Die Gemeinde Obersulm erhält aus dieser Umlegung 28 Bauplätze, die zum Verkauf angeboten werden. Diese haben eine Größe zwischen 416 m² und 775 m² und sind mit Einzel bzw.- Doppelhäuser bebaubar. Es sind Satteldächer, Pultdächer, sowie Flachdächer zulässig. Das Baugebiet ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Die Erschließung des Baugebiets soll im Herbst 2016 / Frühjahr 2017 erfolgen.
Die gemeindeeigenen Grundstücke werden voll erschlossen zum Preis von 280,00€/m² verkauft. Obersulmer erhalten einen Preisnachlass von 12,00€/m². Nach den seit 1981 geltenden, vom Gemeinderat aufgestellten Grundsätzen zum Bauplatzverkauf werden Obersulmer Familien, dabei besonders junge Familien und Familien, die noch kein Wohnungseigentum besitzen, sowie Schwerbehinderte bevorzugt, berücksichtigt.
Familien mit Kindern erhalten eine Ermäßigung von 1% des Kaufpreises pro Kind unter 18 Jahren, das im Zeitraum bis Ende der Bauverpflichtung im Eltern-Haushalt angemeldet wird.
Mit dem Kauf eines Gemeindebauplatzes ist die Bauverpflichtung für ein Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb verbunden. Wenn die Bauverpflichtung nicht erfüllt wird, fällt das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis an die Gemeinde zurück. Außerdem kann der Bauplatz ohne Zustimmung der Gemeinde nicht unverbaut weiterveräußert werden. Wenn das Wohngebäude 5 Jahre nach der Erstellung nicht vom Bauherrn selbst bewohnt wird, oder das Gebäude innerhalb dieses Zeitraums weiterveräußert wird, besteht eine grundbuchrechtlich abgesicherte Nachzahlungspflicht.
Informationen und Unterlagen erhalten Sie bei Frau Kümmerlen, Liegenschaftsamt, Rathaus Affaltrach, Zimmer 8, Telefon: 07130 28125.
Bewerbungen können bis 01.07.2016 eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Neubaugebiet finden Sie auch unter´
http://www.obersulm.de/bauen_wohnen.htm